Was war ...

 

am 18. August 1862

 

Polizeivorschriften

Egal wie klein ein Dorf auch ist, es bedarf doch immer gewisser Gesetze um ein reibungsloses Miteinander zu gewährleisten. Im Jahre 1862 zählte unsere eigenständige Gemeinde Bindersbach ca. 180 Einwohner. Bürgermeister Matthias Seiter fasste nach Absprache mit dem Gemeinderat bei den einzelnen Hauptstücken des Polizeistrafgesetzbuches neue Beschlüsse. Unterzeichnet wurde der Erlass jedoch vom Bürgermeisteramt in Annweiler (Culmann), welches für die Verwaltungsangelegenheiten von Bindersbach zuständig war.

 

Artikel 62 § 1 setzte die Polizeistunde für die Gemeinde Bindersbach auf abends 10 Uhr fest.

Art. 91 § 1 besagte:
„Es ist für Einheimische und Fremde verboten, … an den Kirchweihtagen ... zur Erlangung herkömmlicher Geschenke in Wirths- oder Privathäusern oder auf öffentlichen Straßen und Plätzen herumzuziehen.“

Art. 145, Ziffer 2 im 8. Hauptstück regelte den Verkehr.
§ 1 In engen Straßen und Gassen, beim Einbiegen in andere Straßen, sodann in allen Fällen, wo durch einen großen Zusammenfluss von Menschen der Durchgang verengt ist, darf im Innern des Ortes nur im Schritte gefahren oder geritten werden.

In § 2 wird dieser Regelung nochmals Nachdruck verliehen:
„ … Außerdem ist es verboten, im Innern des Ortes im Galopp zu fahren oder zu reiten.“

Selbst die Reinhaltung der Straßen wurde am 18. August 1862 gesetzlich festgehalten:
Art. 161, Abs. 2 § 1 befahl:
„ Die Straßen des Ortes sind wöchentlich einmal zu säubern und zwar Samstag Abends; überdies jedesmal am Vorabende eines gebotenen Festtages … Diese Reinigung muß bei eingetretener Nacht vollendet, und Koth und Kehricht von der Straße entfernt sein.“

Die Verkündigung obiger und weiterer ortspolizeilicher Vorschriften für Bindersbach geschah durch Anschlag am Gemeindehaus. Außerdem wurden sie durch Druck vervielfältigt und jedem Familienoberhaupt wurde ein Exemplar zugestellt.

Quelle: "Ortspolizeiliche Vorschriften der Gemeinde Bindersbach" vom 18. August 1862

 

 

Am Kerwesamstag, 18. August 2012, ist es genau

150 Jahre her,

seit die damals neu überarbeiteten ortspolizeilichen Vorschriften in Kraft getreten sind.

 

 

 

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